Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Unternehmen, steuerliche Vorteile bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage zu realisieren. Dabei können Betriebe einen Teil der geplanten Investition für die Photovoltaikanlage schon vor dem Kauf steuermindernd geltend machen.
Das bedeutet, sie dürfen einen bestimmten Betrag von ihrem Gewinn abziehen – und genießen so eine steuerliche Entlastung. Der Investitionsabzugsbetrag, auch IAB genannt, wurde eingeführt, um kleine und mittlere Unternehmungen zu fördern und Investitionen (unter anderem im Solar-Bereich) zu erleichtern.
Dabei gilt der Investitionsabzugsbetrag nicht nur für Anlagen im Bereich Photovoltaik – aber dieser Aspekt interessiert uns natürlich besonders. Daher werfen wir darauf einen genaueren Blick.