Das Gesetz zur Einkommensteuer (Einkommensteuergesetz, auch EStG) bildet im § 7g* die Grundlage für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages. Mit dem Titel “Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe” bestimmt die Gesetzesgrundlage, wer von der Regelung profitieren kann und in welcher Höhe das möglich ist.
Vorab sei jedoch gesagt, dass die Möglichkeiten des Investitionsabzugsbetrags in Bezug auf PV immer von Fall zu Fall geklärt werden müssen. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Die Hinzurechnung einer Anlage in das Betriebsvermögen ist eine weitreichende Entscheidung und eine Investition in die Zukunft eines Unternehmens.
Quelle: EstG §7